Online Bestellung
Achtung! In letzter Zeit wurden wir vermehrt darauf aufmerksam gemacht, dass die untenstehenden Bestellformulare nicht bei allen Kunden funktionieren. Falls Sie den Eindruck haben, dass Ihre Bestellung nicht bei uns angekommen ist, oder Sie eine entsprechende Meldung erhalten haben, bestellen Sie per Email mit allen nötigen Infos, die im Formular verlangt werden oder telefonisch. Wir sind daran, das Problem zu lösen und hoffen, bald wieder für alle funktionierende Bestellformulare bereitstellen zu können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Auswahlsendung
Verschiedene Texthefte zur Ansicht ohne Aufführungsrecht
Rollensatz
Benötigte Anzahl Texthefte mit Aufführungsvertrag
Abrechnungsformular
Zur Meldung der Aufführungen und Einnahmen
Bestellung telefonisch oder postalisch
teaterverlag elgg
Bahnhofplatz 6
3123 Belp
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09.00- 11.30 Uhr & 13.30- 17.00 Uhr
Persönliche Beratung nach telefonischer Vereinbarung.
Liefer- und Aufführungsbedingungen
Unsere Spieltexte werden gegen Erstattung der Versandkosten und Zahlung einer Kostenbeteiligung zur Ansicht geliefert; Texthefte oder Manuskripte grundsätzlich für vier Wochen. Eine Verlängerung ist nach telefonischer oder schriftlicher Absprache möglich. Aus administrativen Gründen sind wir darauf angewiesen, dass uns die Auswahlsendungen vollständig (keine Teilsendungen) retourniert werden.
In der Ansichtssendung ist weder ein Kopier- noch ein Aufführungsrecht enthalten.
Wird Textmaterial beschädigt oder nicht innerhalb der vereinbarten Frist zurückgegeben, ist der Verlag berechtigt, in Höhe der jeweils gültigen Preise abzurechnen. Wer unsere Dienstleistung in Anspruch nimmt, erklärt sich mit diesen Bedingungen einverstanden.
Komplette Rollensätze und Handbücher werden nur gegen Rechnung geliefert, Spielstücke grundsätzlich nur in Rollensätzen verkauft, Einzelhefte nur in Sonderfällen nach vorheriger Vereinbarung. Alle Preise gelten ab Verlag, d.h. exkl. Versandspesen.
Das Recht für jede Aufführung muss vorher beim Verlag mittels Aufführungsvertrag eingeholt werden.
Die Höhe der Urheberrechtsabgabe ist im Aufführungsvertrag festgehalten.
Sämtliche Rechtsbeziehungen regeln sich nach dem Schweizerischen Urheberrechtsgesetz. Der Besteller erklärt sich bereit, entsprechend dem Urheberrechtsgesetz, dem Verlag auf Verlangen Auskunft über Art, Anzahl und Ausmass der Aufführungen, über Zuschauerplätze und erzielte Einnahmen zu erteilen.
Beachten Sie bitte unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Unterkategorien
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) der teaterverlag elgg in belp gmbh (nachfolgend "tve") gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte des tve. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit der tve geschäftliche Beziehungen pflegt. Unsere AGB gelten uneingeschränkt für das Schul-, Amateur- und Profitheater. Eine aktuelle Version der AGB ist auf der Homepage des tve (www.theaterverlage.ch).
1. Angebot
1.1 Leseproben
Leseproben stehen auf der Hompage des tve (www.theaterverlage.ch) zum Download zur Verfügung. Im Download von Leseproben ist weder ein Kopier- oder Bearbeitungs-, noch ein Aufführungsrecht enthalten.
1.2 Ansichtssendungen
Spieltexte werden gegen Erstattung der Versandkosten und Zahlung einer Kostenbeteiligung zur Ansicht geliefert; Texthefte oder Manuskripte grundsätzlich für vier Wochen. Eine Verlängerung ist nach telefonischer oder schriftlicher Absprache ohne Mehrkosten möglich. Aus administrativen Gründen müssen die Ansichtssendungen vollständig und mit Lieferschein retourniert werden (keine Teilsendungen).
In der Ansichtssendung ist weder ein Kopier- oder Bearbeitungs-, noch ein Aufführungsrecht enthalten.
Wird Textmaterial beschädigt oder nicht innerhalb der vereinbarten Frist zurückgegeben, ist der tve berechtigt, in Höhe der jeweils gültigen Preise abzurechnen.
Noten sind grundsätzlich in Auszügen zur Ansicht erhältlich, bei näherem Interesse ausnahmsweise auch komplett.1.3 Textbücher
Komplette Rollensätze und Textbücher werden nur gegen Rechnung geliefert, Spielstücke grundsätzlich nur in Rollensätzen verkauft. Einzelhefte nur in Sonderfällen nach vorheriger Vereinbarung. Alle Preise gelten ab Verlag, d.h. exkl. Versandspesen. Im Erwerb von Textbüchern ist weder ein Kopier- oder Bearbeitungs-, noch ein Aufführungsrecht enthalten. Wird der Text digital erworben, bleibt die Textnutzungsgebühr auch geschuldet, wenn das Stück aus irgendeinem Grund nicht gespielt wird.
1.4 Musikalien
Audio-Material ist in Verbindung mit dem Aufführungsmaterial erhältlich. Notenmaterial wird je nach Umfang entweder gegen eine Leihgebühr als Leihmaterial oder zum Verkauf angeboten.
2. Aufführungsrecht und Textbearbeitungen
2.1 Aufführungsrecht
Das Recht für jede Aufführung - auch auszugsweise - muss vorher beim tve eingeholt werden. Auch öffentliche Generalproben (z.B. vor Schulklassen, Gäste usw.) und Wohltätigkeitsveranstaltungen sind Tantièmenpflichtig. Nach erfolgter Bestellung erhält der Veranstalter den Aufführungsvertrag per Post oder per Email zugesandt. Sobald das unterschriebene Exemplar beim tve eingetroffen ist, wird das Aufführungsmaterial versandt.
2.2 Textbearbeitungen
Veränderungen jeglicher Art am Text ( z.B. Titeländerung, Bearbeitungen, Übertragungen von Theaterstücken in andere Mundarten oder von der Schriftsprache in die Mundart) sind nur mit der Erlaubnis des tve und Verfassers gestattet. Selbstverständlich befreien Änderungen am Text nicht von der Zahlung der Tantième.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Grundsätzliches
Die Zahlung anfallender Gebühren und Rechnungen hat grundsätzlich in Schweizer Franken zu erfolgen.
3.2 Ansichtsendungen
Die Gebühr für Ansichtsendungen ist in bar oder in Briefmarken der Rücksendung des Textmaterials beizulegen. Bei Bestellung eines Rollensatzes wird die Gebühr bei der entsprechenden Rechnungsstellung verrechnet.
3.3 Tantièmen
Dem tve ist bis spätestens drei Wochen nach der letzten Aufführung eine Abrechnung über die Einnahmen jeder einzelnen Aufführung zu liefern. Der tve ist berechtigt, vom Veranstalter zur Kontrolle der Abrechnungen die Vorlage aller zweckdienlichen Unterlagen, insbesondere der Kassenrapporte, zu verlangen. Der tve stellt für die Tantièmen basierend auf der Abrechnung eine Rechnung.
Die Tantièmen belaufen sich je nach Theaterstück auf 10-15% der Bruttoeinnahmen. Minimalpauschalen pro Aufführung kommen zur Anwendung, wenn kein Eintritt verlangt wird, oder die Bruttoeinnahmen das Zehnfache der Minimalpauschale nicht übersteigen.
3.4 Rechnungen
Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen ab Erstellungsdatum.
3.5 Mahnungen
Mahnungen bei jeglichem Verzug von Zahlungen oder Rücksendungen sind kostenpflichtig.
Allgemeine Rechtslage
Sämtliche vom tve in irgend einer Form zur Verfügung gestellten Texte sind nach dem Schweizerischen Urheberrechtsgesetz vom 1. Juli 1993 geschützt. Widerhandlungen gegen die urheberrechtlichen Bestimmungen sind strafbar. Des Weiteren gelten die allgemeinen Bestimmungen nach Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Belp.
Belp den 30. Dezember 2016
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